Sie wollen eine E-Ladestation errichten und in Betrieb nehmen?

Ladeeinrichtungen mit einer Leistung größer 3,68 kVa (ca. 3kW) gelten als meldepflichtige Betriebsmittel und müssen daher dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme gemeldet werden. Wenn Sie im Zuge der Inbetriebnahme der Ladestation auch eine Leistungserhöhung benötigen, dann ist zusätzlich eine Netzzugangsanfrage zur Erhöhung des Netznutzungsrechtes einzureichen. Bitte Lassen Sie sich von einem Fachmann (Elektriker) beraten. Hier finden Sie eine Anleitung zur Erweiterung Ihres bestehenden Stromanschlusses.

Wie melde ich eine Ladestation an?

Fachmännische Beratung

Nehmen Sie eine fachmännische Beratung (Elektriker) in Anspruch.

Datenblatt „Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“ ausfüllen

Lassen Sie durch einen Fachmann (Elektriker) das Datenblatt „Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“ ausfüllen. Der Elektrofachbetrieb muss die Richtigkeit der Angaben bestätigen.

Meldung der Ladeeinrichtung

Übermitteln Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Datenblatt an netzanschluss@tinetz.at

Betriebfreigabe

Wurde das Datenblatt vollständig befüllt, gezeichnet und übermittelt, so können Sie die Ladeeinrichtung in Betrieb nehmen. Die Betriebsfreigabe wird erteilt, solange keine weiteren Anforderungen bestehen.