Möchten Sie Ihren Teil zur Energiewende beitragen und eine Photovoltaikanlage installieren?

Mithilfe von Photovoltaik wird aus Sonnenenergie Strom gewonnen.  In der folgenden Anleitung werden Sie Schritt für Schritt durch den Beantragungsprozess einer Photovoltaikanlage geführt. Sie kommen über die Kundenportal Links direkt zu den Formularen, welche Sie bitte von Ihrem Fachmann (Anlagenerrichter/Elektriker) ausfüllen lassen.

Was ist zu tun?

Beratung, Dimensionierung, Einspeisung

Beratung durch einen Fachmann (Anlagenerrichter): Dimensionierung der Photovoltaikanlage u.a. bezüglich der erforderlichen Einspeiseleistung (kW) und der gewünschten Einspeiseart (Überschusseinspeisung, Gesamteinspeisung etc.).

Registrierung Kundenportal

Stellen Sie bitte sicher, dass Sie am TINETZ Kundenportal registriert sind. Die Abwicklung des PV-Antrages erfolgt vollständig über das Kundenportal.

Antrag Photovoltaik

Stellen Sie oder der von Ihnen beauftragte Fachmann einen Netzanschlussantrag für eine Photovoltaikanlage bei TINETZ. Der Antrag kann komfortabel über das TINETZ Kundenportal gestellt werden.

Netzzugangsangebot

TINETZ wird Ihren Netzanschlussantrag prüfen und Ihnen ein Netzzugangsangebot (inkl. Zählpunkt) übermitteln. Sie erhalten das Netzzugangsangebot im TINETZ Kundenportal.

Bestellung Netzzugangsangebot

Zeichnen Sie bitte das Netzzugangsangebot und laden das gezeichnete Dokument im TINETZ Kundenportal hoch. Hier finden Sie eine entsprechende Anleitung.

Energieliefervertrag

Schließen Sie mit einem Energielieferanten Ihrer Wahl einen Energieliefervertrag ab. Der Energielieferant wird Ihnen die eingespeiste Strommenge vergüten. Die Zählpunktnummer finden Sie im Netzzugangsangebot. Diese Zahl ist 33-stellig und beginnt mit AT005…

Fertigstellungsmeldung und Installationsdokument

Sobald die PV Anlage errichtet wurde, muss der Anlagenerrichter (Elektriker, etc.) eine Fertigstellungsmeldung und das Installationsdokument an TINETZ übermitteln. Beide Dokumente kann der Fachbetrieb über das TINETZ Professionisten Portal einreichen.

Betriebsfreigabe

Nach erfolgreicher Prüfung durch TINETZ wird Ihnen eine Betriebsfreigabe erteilt. Erst ab diesem Zeitpunkt darf die Photovoltaik-Anlage ins Verteilernetz einspeisen.

Video Erklärung der Leistungsbegriffe

Herausforderung: Anwendung von Engpassleistung (Maximalkapazität), netzwirksame Leistung und Modulspitzenleistung

Es gibt verschiedene Begriffe, die bei der Bewertung des Netzanschlusses, der Berechnung des Netzzutrittsentgelts, der Abwicklung von Förderungen und der Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank verwendet werden.

Nachfolgend werden die drei essenziellen Leistungsbegriffe definiert und deren Anwendungsbereiche beschrieben:


1. Modulspitzenleistung

Definition: Die von Photovoltaikmodulen abgegebene elektrische Gleichstromleistung unter Standard-Testbedingungen (in kWpeak). Die Modulspitzenleistung vergleicht verschiedene Modularten und ist relevant für Förderungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG). Für Förderungen im Sinne des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG) ist die Anwendung der Modulspitzenleistung sachgerecht. Für andere Anwendungsbereiche (wie zum Beispiel Anforderungen aus der TOR, Netzanschlussbeurteilung und die Ermittlung der Netzzutrittspauschale) ist diese Definition nicht anwendbar, denn hier gilt die Engpassleistung bzw. die netzwirksame Leistung.

Anwendungsgebiet: Abgeltung von Investitionskosten bei Förderungen

2. Engpassleistung (Maximalkapazität)

Definition: Die maximale kontinuierliche Wirkleistung, die eine Stromerzeugungsanlage erzeugen kann, abzüglich des Anteils, der ausschließlich für den Betrieb dieser Anlage benötigt wird. Die Engpassleistung ist entscheidend für die Bewertung und Anforderungen an eine Stromerzeugungsanlage nach den TOR Erzeuger Richtlinien. Leistungen am Netzanschlusspunkt oder netzwirksame Leistungen sind für die Einstufung in eine Größenklasse (Typ A-D) nicht relevant. Für das Gesamtsystem ist die Engpassleistung die relevante Größe, die das System beeinflusst.

Anwendungsgebiet: Einteilung gemäß RfG-Schwellenwert-VO bzw. Anwendung der TOR Erzeuger

3. Netzwirksame Leistung

Definition: Die netzwirksame Leistung ist die maximal vereinbarte Leistung in Einspeise- oder Bezugsrichtung am Netzanschlusspunkt, festgelegt im Vertrag über Netzanschluss und Netzzugang. Diese Leistung berücksichtigt die gesamte Anordnung der Anlage des Netzbenutzers, die aus Stromerzeugungseinheiten, Verbrauchseinheiten und Energiespeicheranlagen bestehen kann, sowie das Regel- und Betriebskonzept bzw. Energiemanagementsystem des Netzbenutzers. Für die Beurteilung des Netzanschlusses und die Berechnung der Netzentgelte ist die netzwirksame Leistung am Netzanschlusspunkt entscheidend.

Anwendungsgebiet: Netzanschlussbeurteilung und Berechnung des Netzzutrittsentgelts