Seit Freischaltung des neuen Kundenportals per 16.11.2022 wurden alle Einspeiseanfragen darüber kanalisiert und insgesamt bis Ende 2023 16.172 PV-Netzzugangsanträge direkt im Kundenportal abgewickelt - davon 5.496 Anfragen im Jahr 2022 und 10.676 im Jahr 2023.
Durch kontinuierliche Verbesserungen im Betrieb konnten der Automatisierungsgrad in der Bearbeitung von Anträgen bis 20 kWp im verbauten Gebiet von anfangs 43 % auf mittlerweile über 70 % verbessert werden.
Dieser hängt in erster Linie von den Eingangsdaten und die Übereinstimmung mit den vorhandenen Kundendaten ab – wir arbeiten natürlich an einer weiteren Steigerung des Automatisierungsgrades. Die aktuelle Bearbeitungszeit für Anlagen unter 20 kWp im verbauten Gebiet (betrifft einen Großteil der Anfragen im Privatbereich) beträgt für 50% der Anfragen 3 Tage. Die durchschnittliche Bearbeitungstage liegt bei etwa 2 Wochen.
Manuelle Bearbeitungsschritte sind weiterhin notwendig, wenn im nicht verbauten Gebiet eine Netzbeurteilung erfoderlich ist, Doppelbeantragungen oder unklare bzw. fehlerhafte Angaben von den Kunden eingebracht werden oder auch eine Datenbereinigung mit dem Kundenstammdaten in den Systemen erforderlich ist. Das ist auch der Grund, warum manche Kunden ihr Angebot rascher erhalten als andere. Für die Bearbeitung dieser Anfragen benötigen wir derzeit rund bis zu 14 Wochen (3,5 Monate).Die neuen Anlagen müssen sich den technischen Regeln für den Anschluss und sicheren technischen Betrieb unterwerfen und dürfen die ungestörte und sichere Versorgung anderer Netzkunden nicht beeinträchtigen.
Für PV-Anlagen ist daher beim Netzanschluss eine Anschlussbeurteilung (-berechnung) für die sichere Integration in das Stromnetz gemäß den gültigen technischen Regeln und Normen notwendig!
Die Netzbeurteilung für größere Anlagen (größer 20 kWp oder im unverbauten Gebiet) erfordert allerdings diverse manuelle Bearbeitungsschritte. Es ergeben sich per Oktober 2023 Bearbeitunszeiten von bis zu 14 Wochen für Anlagen, die nicht automatisiert bearbeitet werden können.
Bis Ende 2023 sind 10.676 Anfragen neu eingegangen und es wurden insgesamt 9248 Anfragen in diesem Zeitraum bearbeitet. Insgesamt wurden 7086 Anlagen in Betrieb genommen. Im Jahr 2019 waren es rund 700 Angebote die pro Jahr bearbeitet wurden.
Als Netzbetreiber ist uns der aktive Beitrag jedes einzelnen Kunden zur Klima- und Energiezukunft mit der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage ein Anliegen, das wir tatkräftig unterstützen. Die neuen Anlagen müssen sich allerdings den technischen Regeln für den Anschluss und Betrieb unterwerfen, denn Ihr Engagement für das Klima- und die Energiezukunft darf die ungestörte und sichere Versorgung anderer Netzkunden nicht beeinträchtigen.
Derzeit werden PV-Anlagen im verbauten Gebiet mit einer Anlagengröße von 20 kWp ohne breite Netzbeurteilung angeschlossen. TINETZ hat in der Vergangenheit die Netze vorausschauend und mit entsprechenden Reserven ausgebaut – das hilft in der aktuellen Situation.
Für alle Anlagen außerhalb des verbauten Gebiets sowie mit einer Anlagengröße über 20 kWp ist aber eine Netzbeurteilung erforderlich, um für den Anschluss sicher zu stellen, dass der Betrieb von benachbarten Kundenanlagen nicht unzulässig beeinträchtigt wird oder Betriebsmittel im Netz überlastet werden. Das erfordert aktuell längere Bearbeitungszeiten.
Wird das nicht durchgeführt, kann es zu unzulässigen Netzrückwirkungen (Flackern des Lichtes, …) oder zu Überspannungen in (der eigenen sowie in anderen) Kundenanlagen kommen.
Zudem ist es auch möglich, dass es bei unkontrolliertem Anschlusszuwachs zu unzulässigen Belastungen von Betriebsmittel kommt.
Laut Marktregeln ist der Netzbetreiber VOR der Inbetriebnahme von Einspeiseanlagen verpflichtet, sich von den ausführenden Firmen durch die übermittelte Fertigmeldung und das Installationsdokument die norm- und regelkonforme Errichtung der Anlage bestätigen zu lassen (oftmals sind die Dokumente unvollständig, was erheblichen Mehr- und Zeitaufwand in der Nachforderung nach sich zieht) und vom Betreiber der Einspeiseanlage einen Energieliefervertrag mit einem Energielieferanten. Ziel ist es den sicheren Betrieb für ALLE Netzkunden sicher zu stellen.
Es ist in Österreich mittlerweile bereits ein Fall evident, welche Konsequenzen die ungeordnete (unzulässige) PV-Eispeisung haben kann: die Medienmitteilung von Netz Oberösterreich können Sie hier nachlesen „Begrenzung beim PV-Einspeisen missachtet: Trafostation ausgefallen, ganze Ortschaft stundelang ohne Strom“.
Die betroffenen Anlagenbetreiber werden in solchen Fällen natürlich hinsichtlich Schadensbehebungskosten an Netzanlagen und Regressforderungen von geschädigten (anderen) Netzkunden entsprechend belangt.
Die Verteilnetze wurden in der Vergangenheit quasi als „Einbahnstraßen“ errichtet – der Stromfluss also der „Verkehr“ ist vor allem von zentralen, größeren Kraftwerken vom Hochspannungsnetz über die Mittel- und Niederspannungsnetze zur den Betrieben und Haushalten geflossen. Dezentral verteilt gab es nur vereinzelt „Klein-Kraftwerke“. Mit der Energiewende erhält praktisch jedes (oder jedes zweite) Hausdach mit der PV-Anlage ein dezentrales Kraftwerk, von dem im Sommer an schönen Sonn- und Feiertagen (mit viel Sonne und wenig Verbrauch) der Strom in die entgegen gesetzte Richtung fließt – als „Gegenverkehr“ aus den Nieder- und Mittelspannungsnetze zurück in die Hochspannungsnetze. Damit das immer und überall funktioniert, müssen die Einbahnstraßen nun alle praktisch gleichzeitig auf Gegenverkehr ausgebaut also verbreitert oder mit „intelligenten Verkehrsleitsystemen“ (also Regelungsmechanismen) ausgestattet werden, damit der „Verkehrsfluss“ staufrei und ohne Behinderung möglich ist.
Flächendeckend das Straßennetz in einem Bundesland oder in ganz Europa auszubauen, ist eine Marathonaufgabe, die enorme Anstrengungen und vor allem Zeit für die Umsetzung braucht. Es ist kaum vorstellbar, dass alle Gemeinde- und Landesstraßen in Tirol in wenigen Jahren von Einbahnstraßen auf Gegenverkehr ausgebaut werden würden. Und vor einer solchen enormen Herausforderung stehen aktuell aber die Netzbetreiber.
Die Netzbetreiber haben verfügbare und gebuchte Kapazitäten je Umspannwerk (Netzebene 4) zu veröffentlichen und mindestens quartalsweise zu aktualisieren. Auf die tatsächliche Verfügbarkeit der veröffentlichten Kapazitäten besteht kein Rechtsanspruch. (§ 20 Abs 1 ElWOG). Die Methode für die Berechnung der verfügbaren Kapazitäten ist mit der Verordnung "Kapazitätsberechnungsmethoden-Verordnung 2022" der E-Control Austria festgelegt. Die genauen Zahlen finden Sie hier: Freie Einspeisekapazitäten je Umspannwerk