Technische und Organisatorische Regeln des Netzbetriebs

Die anzuwendenden technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) finden Sie in der aktuell geltenden Version auf der Homepage der Energie-Control Austria.

Für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen gelten besondere Vorschriften. Mit Wirkung zum 1. August 2019 sind neue technische Regeln zum Netzanschluss von Erzeugungsanlagen – die „TOR Erzeuger“ - in Kraft getreten. Demnach ist es erforderlich, dass jede neue Erzeugungsanlage eine Betriebserlaubnis benötigt. Zur Erlangung einer Betriebserlaubnis ist ein Betriebserlaubnisverfahren durchzuführen. Der Ablauf zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Verteilernetz der TINETZ- Tiroler Netze GmbH erfolgt im Wesentlichen in folgenden Schritten:

  • Füllen Sie das Online-Formular unter dem Menüpunkt „Online-Dienste“ - „Anschlussanfrage“ aus.
  • TINETZ prüft die Auswirkungen Ihrer geplanten Anlage auf das Stromnetz und sendet Ihnen danach ein Angebot, sowie alle notwendigen Dokumente für den Netzanschluss Ihrer Erzeugungsanlage zu. Im hierbei übermittelten Installations- oder Nachweisdokument (abhängig von der Einspeiseleistung Ihrer Anlage) sind die Anforderungen für den netzkonformen Betrieb der Anlage, sowie die notwendigen Einstellungen und Parameter ersichtlich.
  • Nach Abschluss des Netzzugangsvertrages (Bestellung des vorangeführten Angebotes) können Sie Ihr Elektrounternehmen mit der Errichtung Ihrer Anlage beauftragen.
  • Bevor die Anlage an das Netz gehen kann, benötigen wir eine Fertigstellungsmeldung vom ausführenden Elektrounternehmen.
  • Für den Betrieb muss die Konformität der Erzeugungsanlage mit Hilfe des übermittelten Installations-/Nachweisdokuments durch den Betreiber und den Errichter der Anlage bestätigt werden. Danach kann der Zählereinbau und die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage erfolgen.
  • Nach Prüfung des ausgefüllten Installations-/Nachweisdokuments durch die TINETZ erhalten Sie die endgültige Betriebserlaubnis für Ihre Erzeugungsanlage. Diese wird bei Anlagen vom Typ A (Leistung < 250 kW) durch den Zählereinbau erteilt. Bei größeren Anlagen kann das Installations-/Nachweisdokument nach Inbetriebnahme übermittelt werden und die Erteilung der Betriebserlaubnis erfolgt in schriftlicher Form.

ZUR BEACHTUNG:

Kann die Erzeugungsanlage die im Installations-/Nachweisdokument aufgelisteten Anforderungen nicht erfüllen, wird keine Erteilung der Betriebserlaubnis erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vorläufige, zeitlich beschränkte Betriebserlaubnis möglich. Achten Sie daher bei der Anschaffung ihrer Betriebsmittel (z.B. Wechselrichter der PV-Anlage) darauf, dass diese die Anforderungen der „TOR Erzeuger“ erfüllen können.

Aus der „TOR Erzeuger“ besteht zudem die Verpflichtung des Betreibers der Erzeugungsanlage die Konformität der Anlage über die gesamte Lebensdauer zu überwachen und dies auch zu dokumentieren.