Die anzuwendenden technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) finden Sie in der aktuell geltenden Version auf der Homepage der Energie-Control Austria.
Für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen gelten besondere Vorschriften. Mit Wirkung zum 1. August 2019 sind neue technische Regeln zum Netzanschluss von Erzeugungsanlagen – die „TOR Erzeuger“ - in Kraft getreten. Demnach ist es erforderlich, dass jede neue Erzeugungsanlage eine Betriebserlaubnis benötigt. Zur Erlangung einer Betriebserlaubnis ist ein Betriebserlaubnisverfahren durchzuführen. Der Ablauf zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Verteilernetz der TINETZ- Tiroler Netze GmbH erfolgt im Wesentlichen in folgenden Schritten:
Kann die Erzeugungsanlage die im Installations-/Nachweisdokument aufgelisteten Anforderungen nicht erfüllen, wird keine Erteilung der Betriebserlaubnis erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vorläufige, zeitlich beschränkte Betriebserlaubnis möglich. Achten Sie daher bei der Anschaffung ihrer Betriebsmittel (z.B. Wechselrichter der PV-Anlage) darauf, dass diese die Anforderungen der „TOR Erzeuger“ erfüllen können.
Aus der „TOR Erzeuger“ besteht zudem die Verpflichtung des Betreibers der Erzeugungsanlage die Konformität der Anlage über die gesamte Lebensdauer zu überwachen und dies auch zu dokumentieren.