Artikel 32 (3) der Strombinnenmarktrichtlinie (RL (EU) 2019/944) sieht u.a. vor, dass der Ausbau der Verteilernetze auf transparenten Netzentwicklungsplänen beruht, welche mindestens alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind. In Österreich unterliegen fünfzehn große österreichischen Verteilernetzbetreiber dieser Bestimmung, dessen nationale Verankerung im geplanten Nachfolgegesetz des ElWOG 2010 vorgesehen ist.

Um schon jetzt eine bessere Entscheidungsgrundlage für die Wahl von Standorten und die konkrete Ausformung von Erneuerbaren-Projekten zu schaffen, haben die österreichischen Verteilnetzbetreiber, darunter auch die TINETZ-Tiroler Netze, nun die Initiative ergriffen und erstmals Netzentwicklungspläne veröffentlicht.