Die Bewohner von Mehrparteienhäusern haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zum Betrieb sogenannter gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen.

Diese ermöglichen, dass Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage verbraucht und verkauft werden kann.

Die Teilnehmer verbrauchen den Strom entsprechend ihrer Anteile an der Erzeugungsanlage direkt innerhalb eines Objektes, ohne hierfür das öffentliche Stromnetz zu benützen. Aufgrund dessen entfallen für diese Anteile auch die Netzentgelte samt damit verbundener Abgaben. Ein etwaiger Mehrbedarf an Strom wird aus dem öffentlichen Stromnetz abgedeckt und dieser wird zu den vereinbarten Bedingungen verrechnet.

Was ist zu tun?

Abklärung Anlagenbetreiber

Klärung, wer die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage betreibt (Anlagenbetreiber) und wer die Teilnehmer (teilnehmende Berechtigte) sind. Zumindest zwei oder mehrere Parteien müssen sich an der Gemeinschaftsanlage beteiligen.

Abstimmung

Abstimmung mit Haus-/Dacheigentümer bzw. der Hausverwaltung vor der Planung und Errichtung einer Gemeinschaftsanlage.

Betriebsmodell & Anlagenverantwortung
Festlegung eines Betriebsmodells der Gemeinschaftsanlage (z.B. Hausgemeinschaft oder Dienstleister) und Bestimmung eines Betreibers/Anlagenverantwortlichen (Vertreter/Ansprechpartner gegenüber dem Netzbetreiber TINETZ).
Beratung, Dimensionierung, Einspeisung

Beratung durch einen Fachmann (Anlagenerrichter): Dimensionierung der Gemeinschaftsanlage u.a. bezüglich der erforderlichen Einspeiseleistung (kW) und des benötigten Stromverbrauchs (kWh) – wie viel der erzeugten Energie kann von den Teilnehmern verbraucht werden.

Information
Informieren sie sich über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für Förderungen der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage.
Registrierung

Der Betreiber der Erzeugungsanlage registriert sich unter www.ebutilities.at und erhält eine Betreibernummer (GC-Nummer), welche als Schlüssel für den weiteren Datenaustausch gilt.

Klärung & Wahlmöglichkeiten
Absprache mit dem Betreiber, wer der Teilnehmer welche Menge der selbst erzeugten Energie zugeteilt bekommt (Aufteilungsschlüssel). Wahlmöglichkeit zwischen einem statischen Modell (jedem Teilnehmer wird ein fixierter prozentueller Anteil des erzeugten Stromes zugeordnet) und einem dynamischen Modell (flexible Zuordnung des erzeugten Stromes, abhängig vom jeweiligen tatsächlichen Verbrauch der Teilnehmer).
Vertragliche Abwicklung mit dem Netzbetreiber TINETZ

Abschluss des Betreibervertrages mit der TINETZ und ggf. Abschluss eines Netzzugangsvertrages, sofern es sich um eine neue Erzeugungsanlage handelt.

Einbindung der Teilnehmer

Der Betreiber der Erzeugungsanlage start am EDA-Portal für jeden Teilnehmer den Prozess Anmeldung Teilnahme. Die Teilnehmer müssen die Teilnahme in ihrem TINETZ-Kundenportal bestätigen (Bereich "Datenfreigaben").

Start des Datenaustausches

Sobald die zählertechnischen Voraussetzungen gegeben sind (evtl. wird der Zähler von der TINETZ getauscht), erfolgt der Datenaustausch zwischen allen Beteiligten über die EDA-Plattform. 

Abwicklung mit dem Netzbetreiber TINETZ

Netzzugangsanfrage

Sofern die Erzeugungsanlage neu errichtet wird, ist eine Netzzugangsanfrage an die TINETZ zu stellen. Diese kann vom Kunden, seinem beauftragten Elektriker oder Errichter der Erzeugungsanlage ausgefüllt werden. Mit dem Online-Formular Anschlussanfrage wird der Anschlusswunsch für eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage an uns weitergegeben.

Netzzugangsangebot

Auf Basis der in der Netzzugangsanfrage erfassten Daten erstellen wir ein individuelles Netzzugangsangebot mit Angabe eventuell anfallender Kosten für den Anschluss. Mit dem Angebot erhalten Sie auch die der Erzeugungsanlage zugeordnete Zählpunktbezeichnung (für Energieversorger und eventuelle Förderstellen erforderlich) und ein Installations-/Nachweisdokument, welches nach Errichtung der Erzeugungsanlage vom Anlagenerrichter ausgefüllt an uns retourniert wird. Die Bestellung erfolgt durch Unterschrift des Kunden am gleichlautenden Gegenbrief zum Angebot.

Errichtung der Erzeugungsanlage

Errichtung der Erzeugungsanlage und Übermittlung des vollständig ausgefüllten und vom Anlagenbetreiber sowie Anlagenerrichter unterschriebenen Installationsdokumentes (technische Daten zur Erzeugungsanlage wird als Beilage mit dem Netzzugangsangebot/-vertrag der TINETZ zugestellt) sowie der Fertigstellungsmeldung durch einen Elektrofachmann.

Ferigstellungsmeldung

Ist die Erzeugungsanlage errichtet und die Elektroinstallationen durchgeführt, übermittelt das von Ihnen beauftragte Elektrounternehmen oder ein befähigter Fachmann das unterschriebene Formular Fertigstellungsmeldung an die TINETZ und bestätigt damit die Ausführung entsprechend den geltenden Normen und Gesetzen.

Installations-/Nachweisdokument

Das mit dem Netzzugangsangebot übermittelte Installations-/Nachweisdokument wird vom Anlagenerrichter vollständig ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen werden ergänzt. Dieses Dokument wird vom Anlagenbetreiber (Kunde) und dem Anlagenerrichter (beauftragtes Elektrounternehmen oder befähigter Fachmann) jeweils unterschrieben und an uns (E-Mail: netzanschluss@tinetz.at) retourniert. Nach positiver Prüfung durch die TINETZ wird die Betriebserlaubnis für die Erzeugungsanlage erteilt. Bei Anlagen vom Typ A (bis 250 kW) gilt der Zählereinbau bzw. die Aktivierung der Bezugsrichtung bei Smart Meter als Betriebserlaubnis.

Betreibervertrag und Registrierung

Nachdem Sie sich als Betreiber der Erzeugungsanlage unter www.ebutilities.at registriert haben, erhalten Sie die für die weitere Abwicklung erforderliche eindeutige Betreibernummer (GC-Nummer).​ 

Mit der TINETZ wird ein Betreibervertrag abgeschlossen, dieser wird vom Betreiber vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Diesen Vertrag senden Sie bitte an netzanschluss@tinetz.at. Wir werden die Daten prüfen und nach Unterschrift durch die TINETZ wird der Vertrag an den Betreiber retourniert. Die Gemeinschafts-ID für Ihre Energiegemeinschaft wird von der TINETZ vergeben​ und mit dem Betreibervertrag bekannt gegeben.​

ACHTUNG: Die aktuellen Kundendaten und die Kundenummer finden Sie auf Ihrem Netzzugangsvertrag oder Ihrer Stromrechnung! Bitte verwenden sie ausschließlich die gleichlautenden Daten für die Vereinbarung zum Betrieb der Gemeinschftlichen Erzeugungsanlage.

Einbindung der Teilnehmer - Zustimmungserklärung

Der Betreiber der Energiegemeinschaft fügt am EDA-Anwenderportal die Zählpunkte der teilnehmenden Erzeugungsanlage(n) und Verbraucher hinzu (Bereich Prozessmonitor: „Anmeldung Teilnahme“).

Zustimmungserklärung (Zusatzvereinbarung)

Die Teilnehmer stimmen in ihrem jeweiligen TINETZ-Kundenportal im Bereich „Datenfreigaben“ der Teilnahme an der Energiegemeinschaft zu.

Bei etwaigen Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Kundenservice kundenservice@eda-portal.at.
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Umstellung Zähler auf Smart Meter 

Für die Erzeugungsanlage sowie für alle Teilnehmer gilt: Die erfolgreiche Ausführung der Datenaustauschprozesse setzt voraus, dass für den jeweiligen Teilnehmer bereits ein Smart Meter (oder Lastprofilzähler) eingebaut wurde. Falls ein Zählertausch erforderlich ist, wird dieser von der TINETZ durchgeführt.

Abrechnung der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage​

  • Die von der Erzeugungsanlage überschüssig erzeugte Energie wird vom Energieversorger an den Betreiber vergütet.
  • Die TINETZ verrechnet an die Teilnehmer die Netztarife für die verbrauchte Energie, abzüglich des von der Erzeugungsanlage zugeordneten Anteils.
  • Der Energieversorger verrechnet an die Teilnehmer den Energiepreis für die verbrauchte Energie, abzüglich des von der Erzeugungsanlage zugeordneten Anteils (Restnetzbezug).
  • Die Abrechnung der den Teilnehmern zugeordneten Anteile der selbst erzeugten Energie wird mit dem Betreiber vereinbart.
  • Sämtliche für diese Abrechnungen erforderlichen Daten liefert die TINETZ an den Betreiber und den Energieversorger.​

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