Hier findet ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Projekt Energiezukunft Ötztal.
Allgemeines
Technik
Auswirkungen
Genehmigung
Grundstücke
Um was handelt es sich beim Projekt Energiezukunft Ötztal?
Bei dem Projekt handelt es sich um eine zusätzliche 110-kV-Anspeisung für das Ötztal. Aktuell wird das Ötztal über eine einsystemige 110-kV-Stichleitung (Einfach-Leitung) versorgt, die vom Umspannwerk Ötztal ausgeht und bis zum Umspannwerk Sölden führt. Auf Grund des steigenden Energiebedarfs kann im Falle eines Ausfalls dieser 110-kV-Einfach-Leitung in Zukunft eine durchgängige Versorgung nicht mehr sichergestellt werden.
Nur eine 110-kV-Zweifach-Anspeisung kann die sichere Versorgung der Region auch für die nächsten Jahrzehnte gewährleisten. Das zweite System kann dabei entweder zusätzlich zur bestehenden Leitung als Kabel oder Freileitung errichtet werden:
oder man führt beide Systeme auf einem Mastgestänge in neuer Trasse und baut die bestehende Leitung anschließend ab:
Welche Ziele verfolgt das Projekt?
Die Versorgungssicherheit des mittleren und hinteren Talbereiches wird durch das Projekt wesentlich erhöht, da bei einem Ausfall bzw. bei geplanten Wartungen an einem Leitungssystem immer noch das zweite System zur Verfügung steht.
Außerdem wird die in den kommenden Jahrzehnten absehbare Transformation von fossiler zu regenerativer Energie ermöglicht. Dies bedeutet eine wesentliche Erhöhung der Netzlasten (Tourismus, E-Mobilität, Wärmepumpen etc.) aber auch der Einspeisungen (Photovoltaik, Kleinwasserkraft etc.), die als maßgebende Faktoren in den Überlegungen berücksichtigt werden.
Wie lange dauert das Projekt?
Mit den ersten Überlegungen wurde Anfang 2020 begonnen. Mit Ende 2026, also nach etwa 7 Jahren gehen wir davon aus, dass alle behördlichen Genehmigungen und privatrechtlichen Verträge vorliegen, um mit dem Bau beginnen zu können. Die Fertigstellung der neuen Leitungsanlage ist, der prognostizierten Lastentwicklung Rechnung tragend, im Jahr 2030 geplant. Die Bauzeit hat somit in der Regel, dies zeigen die Erfahrungen der letzten umgesetzten Projekte, trotz größerer Anzahl von begleitenden Maßnahmen (z.B. aus dem Fachbereich Naturschutz), einen immer geringeren Anteil an der Gesamtrealisierungsdauer.
Wer ist in das Projekt involviert?
Sehr viele.
Am Anfang stehen die Vorbereitungen und die Konzepterstellung durch die technische Planung. Anschließend werden erste Abstimmungen mit den Gemeinden und Behörden durchgeführt, das Konzept verfeinert und erste Trassenvarianten erarbeitet. Die technische Planung wird dabei stetig durch Gutachter aus verschiedenen Fachbereichen wie Naturkunde, Forst, Geologie, etc. unterstützt. Die Projektentwicklung wird iterierend durchgeführt, die Grundeigentümer und die betroffene Öffentlichkeit involviert und anschließend für das ausgearbeitete Projekt die erforderlichen behördlichen Genehmigungen beantragt. Zudem werden mit jedem vom Leitungsverlauf betroffenen Grundeigentümer Verträge über die zu beanspruchenden Dienstbarkeiten abgeschlossen bevor nach Erhalt aller Genehmigungen mit dem Bau begonnen werden kann. Die bis zu diesem Zeitpunkt involvierten Projektbeteiligten vervielfachen sich nunmehr um Holzfäller, Wegebauer, Leitungsbauer, Bauaufsichten, Ökologen etc. die notwendig sind um das Vorhaben ordnungsgemäß umzusetzen.
Wie viele Gemeinde sind von dem Projekt betroffen?
Das Projekt berührt die Gemeindegebiete Haming, Ötz, Sautens, Umhausen, Längenfeld und Sölden.
Wie hoch sind die Kosten des Projektes?
Aktuell rechnen wir mit Kosten von ca. 80-100 Mio. Euro. Wesentlich beeinflusst werden diese von der technischen Ausgestaltung der Leitungsanlage, von den Anforderungen um die Genehmigung der Leitung zu erlangen und von der allgemeinen Kostenentwicklung.
In etwa 15 Prozent davon werden für die Planung und Genehmigung und ca. 20 Prozent werden für Entschädigungen aufgewendet. Der verbleibendende Teil wird für den Bau der Leitungsanlage, für die Errichtung von Wegen und Schutzbauten und für Fällungen und Wiederaufforstungen bzw. Rekultivierungen benötigt.
An wen kann ich mich bei Fragen zum Projekt wenden?
Bei Fragen zum Projekt wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns oder schreiben Sie uns eine Mail an energiezukunftoetztal@tinetz.at.
Wie hoch/breit sind die Masten?
Die Abmessungen hängen von den eingesetzten Masttypen ab. Um die erforderlichen seitlichen Mindestabstände zum Gelände sicherstellen zu können, findet in Abschnitten mit großen Geländeneigungen, vorwiegend das Mastbild „Tonne“ mit einer Breite von ca. 10 Metern Verwendung. Ebenso wird dieses Mastbild bei der Leitungsführung durch Wald verwendet, um eine möglichst geringe Trassenbreite zu erreichen. Über Wiesen und in Tallagen wird hauptsächlich das Mastbild „Donau“ mit einer Breite von etwa 14 Metern verwendet, da dieses eine geringere Höhe aufweist.
Die Höhe der einzelnen Maste wird durch verschiedene Faktoren wie Masttyp, Geländeverlauf, Kreuzungsobjekten, etc. bestimmt und beträgt in der Regel zwischen 30 und 50 Metern vom Mastfuß bis zur Spitze. Eine generelle Aussage kann man nicht treffen. Es wird jedenfalls im Zuge der Projektplanung z.B. mit Hilfe von Fotomontagen versucht den Leitungsverlauf und die Masthöhen auf möglichst geringe Fernwirkung zu optimieren.
Warum hat man sich für eine Freileitung entschieden?
Im Dezember 2021 fand dazu die örtliche Verhandlung zur Vorprüfung nach dem Starkstromwegegesetz in der Gemeinde Längenfeld statt. Das durchgeführte Ermittlungsverfahren und die Anhörung der Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften hat ergeben, dass aus den geprüften möglichen Varianten einer Doppelfreileitung als Ersatz für die bestehende einsystemige 110-kV-Stichleitung, insbesondere aus Sicht der Landesraumordnung und der örtlichen Raumplanung der Vorzug zu geben ist. Die Leitungsführung der neuen Leitung soll auf die Siedlungsentwicklung der nächsten Jahrzehnte Rücksicht nehmen.
Welche Vor- und Nachteile hat der Netzausbau mit Kabel?
Kabel sind im Betrieb nicht direkt sichtbar und erweisen sich hinsichtlich Naturgefahren wie Lawinen und Windwürfen weniger anfällig als Freileitungen.
Kabelanlagen sind im alpinen Raum in der Trassenwahl jedoch stark eingeschränkt. Felsiges und steiles Gelände, Schluchten und Wildbachbereiche, geologisch instabile Abschnitte und dergleichen sind für eine langfristig sichere Legung von Kabeln nur sehr bedingt bis gar nicht geeignet. Technisch umsetzbare Kabeltrassen im Talboden binden Flächen über Jahrzehnte, da eine Überbauung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist. Zudem kosten Kabelanlagen und die damit verbundenen Netzanpassungen um den übermäßigen Anstieg des Erdschlussreststromes zu verhindern mehr als das Dreifache von vergleichbaren Freileitungen und erhöhen die Netztarife entsprechend. Fehlersuche und Fehlerbehebung ist bei Kabel zeitintensiv und teuer und wirkt sich negativ auf die Versorgungssicherheit aus. Außerdem beträgt die technische Lebensdauer nur etwa die Hälfte jener einer Freileitung.
Welche Vor- und Nachteile hat der Netzausbau als Freileitung?
Freileitungen sind für alpines Gelände außerhalb von raumordnerisch wertvollen Flächen gut geeignet. Technisch sichere Maststandorte zu finden ist prinzipiell auch in extremen alpinen Lagen möglich, kritische Bereiche kann man gut „überspannen“, eine Freileitung ist auch an Stellen möglich, wo sonst kaum Infrastruktur realisierbar ist. Die direkte Grundinanspruchnahme erfolgt nur punktuell (bei den Maststandorten), die Überspannung reduziert die mögliche Grundstücksnutzung, eine Unterbauung bleibt aber grundsätzlich möglich. Zudem besteht eine einfache Inspektionsmöglichkeit und hohe Versorgungssicherheit. Instandhaltungen und Reparaturen können bei Bedarf mit eigenem Personal durchgeführt werden. Somit können kurze Reparaturzeiten garantiert werden.
Freileitungen sind jedoch direkt sichtbar, können als störend empfunden werden und sind hinsichtlich bestimmter Naturgefahren wie Lawinen und Windwürfen anfälliger als Kabelanlagen. Die technische Lebensdauer beträgt jedoch bei wesentlich geringeren Kosten in etwa das Doppelte einer Kabelanlage. Wesentliche zusätzliche Kosten verbundenen Anpassungen im 110-kV-Netz werden nicht erforderlich.
Welche Vorteile (für die Anrainer) bringt das Projekt mit sich?
Was vorteilhaft oder nachteilig ist wird naturgemäß nicht von Jedem gleich beurteilt. Mit dem Projekt ändert sich für die Anrainer jedenfalls die Betroffenheit. Nachdem das aktuell geplante Projekt eine zu großen Teilen in den Hanglagen im Wald verlaufende Doppelfreileitung vorsieht erhöht sich der Abstand zum Siedlungsraum, die Leitung rückt in Bereiche, die für Wohn – und Gewerbeansiedlungen kaum geeignet sind. Im Talboden wird die bestehende Leitung abgebaut. Es wird somit Platz für zukünftige Entwicklungen im Talbereich geschaffen.
Welche Nachteile (für die Anrainer) bringt das Projekt mit sich?
Was vorteilhaft oder nachteilig ist wird naturgemäß nicht von Jedem gleich beurteilt. Nachdem das aktuell geplante Projekt eine zu großen Teilen in den Hanglagen im Wald verlaufende Doppelfreileitung vorsieht wird man die Leitung, wenn auch nur im geringen Ausmaß, auch von der gegenüberliegenden Talseite noch erkennen können. Durch die braun-grüne Färbung der Maste und schwarze Leiterseile kann man die Leitung im Wald zwar gut „verstecken“, unsichtbar machen kann man eine Freileitung aber nicht. Die Verringerung der Fernwirkung der Leitung ist uns wichtig. Deshalb versuchen wir mit Unterstützung durch Fotomontagen den Leitungsverlauf und die Maste diesbezüglich optimal zu planen.
Welche Konsequenzen hat der Netzausbau als Freileitung für die Umwelt?
Infrastruktureinrichtungen gehen immer mit einer Beeinträchtigung der Umwelt einher sind jedoch bei Kabeln und Freileitungen unterschiedlich. Man muss zwischen der Bau- und Betriebsphase unterscheiden.
Vor dem eigentlichen Leitungsbau werden der Wegebau und ggfs. Fällungen durchgeführt. Um den Eingriff in natürliche Strukturen möglichst gering zu halten, ist eine Erschließung der Baustellenbereiche auch durch Kombination von provisorischen Baustraßen, Seilbahnen und Hubschraubereinsatz möglich. Dabei wird der provisorische Wegebau auf ein zweckmäßiges Maß beschränkt.
Für die Leitungsanlage ist eine Beeinflussung des Bodens in der Regel nur im unmittelbaren Bereich um die Mastfundamente für die Baufelder (Radius zwischen 15 und 25 Metern um den Mastmittelpunkt) gegeben. Es erfolgt kein linienförmiger Bodeneingriff. Ökologisch sensible Bereiche können bereits bei der Planung berücksichtigt und gemieden werden.
Während des Betriebs der Leitung kann einzelner Bewuchs der sich im Verlauf der Freileitungstrasse befindet, überspannt, zurückgeschnitten und nur dann entfernt werden, wenn es unbedingt erforderlich ist. Bei geeigneter Höhe der Leitung bleiben die von den Seilen überspannten Bereiche weiterhin nahezu uneingeschränkt nutzbar. Eine Beeinflussung des Bodens ist nur im unmittelbaren Bereich um die Mastfundamente gegeben.
Welche Konsequenzen hat der Netzausbau mit Kabel für die Umwelt?
Infrastruktureinrichtungen gehen immer mit einer Beeinträchtigung der Umwelt einher sind jedoch bei Kabeln und Freileitungen unterschiedlich. Man muss zwischen der Bau- und Betriebsphase unterscheiden.
Schon bei der Errichtung bewirkt eine 110 kV-Kabelverlegung eine massive Beeinflussung und Veränderung des Bodens und des Wasserhaushaltes. Es muss eine wesentlich größere Menge Erde aufgegraben und bewegt werden als dies bei der Errichtung der Maste für Freileitungen notwendig ist. Die Vegetation entlang der gesamten Kabelstrecke ist betroffen. In der Bauphase werden Flächen mit einer Streifenbreite von ca. 20m für die Baufelder (Lagerbereiche für Humus und Hinterfüllmaterial, Kabelkünette und provisorische Baustraße), im Wesentlichen abhängig von der Topologie und den Untergrundverhältnissen, benötigt und sofern im Wald zuvor gerodet.
Während der Betriebsphase der Erdkabelanlage ist ein Streifen von bis zu 10m Breite als dauernder Rodungsbereich von tiefwurzelnden Bewuchs frei zu halten. Selbiges ist für künstliche Bauwerke einzuhalten. Das Kabel ist zwar nicht sichtbar, am Ende der Lebensdauer und somit doppelt so oft wie bei einer Freileitung, kommt es wie bei der Ersterrichtung zum erneuten Eingriff in den Naturraum.
Wie viele Bäume müssen gefällt werden?
Nachdem große Teile der Leitung im Wald verlaufen sind nicht unwesentliche Waldflächen betroffen.
Unter Berücksichtigung der Zufahrten, Manipulationsflächen und Lagerplätze werden für die Leitung Rodungen (temporäre und dauerhafte Rodungsflächen) im Ausmaß von mehreren Hektar Wald (aktueller Planungsstand: ca. 15-16ha) erforderlich. Auf diesen Flächen muss der komplette Waldbestand entfernt werden, wobei nur ca. 1ha davon dauerhaft gerodet bleiben (Mastflächen). Die übrigen Flächen werden fachgerecht wieder aufgeforstet.
Im Bereich der Leitungsüberspannung sind im Zuge der Leitungserrichtung und während der anschließenden Betriebsphase stellenweise Fällungen erforderlich, um die notwendigen Sicherheitsabstände zu den Leiterseilen einhalten zu können. Man nennt dies den sogenannten Trassenaufhieb. Es erfolgen keine Rodungen, da es sich ausschließlich um einen Eingriff in den Baumbestand handelt. Ein Eingriff in den Waldboden und auch eine Nutzungsänderung finden folglich nicht, eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten findet jedoch sehr wohl statt. Vom Trassenaufhieb ist in etwa 5 Mal so viel Fläche wie von der Rodung betroffen, wobei auf den größten Teil der betroffenen Fläche die Bäume das hiebsreife Alter erreichen können. Brachflächen werden weitestgehend vermieden. Bei geeigneter Bewirtschaftung können in der Leitungstrasse ökologisch wertvolle Bereiche geschaffen werden.
Sind die entstehenden elektromagnetischen Felder der Hochspannungsleitung gefährlich für mich?
Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Elektrische und magnetische Felder
Nach welchem Verfahren erfolgt die Genehmigung?
Im österreichischen Parlament wurde Anfang März 2023 die Novelle des Umweltverträglichkeits-Prüfungs-Gesetzes beschlossen, die im Wesentlichen einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen soll. Die Novelle sieht auch wesentliche Änderungen bezüglich der Definition des Trassenaufhiebs (Fällungen in den überspannten Flächen) vor. Bei geplanten Rodungsflächen (notwendig für Baufelder im Mastbereich und Wege) von ca. 16 ha und Trassenaufhieben von ca. 25 wird der im Umweltverträglichkeits-Prüfungs-Gesetz vorgesehene gemeinsame Schwellwert überschritten und das Vorhaben ist einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.
Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein konzentriertes Verfahren. Das heißt: Für das Vorhaben ist nur die UVP als einziges Genehmigungsverfahren erforderlich. Die zuständige UVP-Behörde (Tiroler Landesregierung) wendet jedoch im Rahmen ihrer Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Projekts alle für das Projekt einschlägigen Materiengesetze (z.B. Wasserrechtsgesetz, Forstgesetz, Tiroler Naturschutzgesetz usw.) und die darin enthaltenen Bewilligungsvoraussetzungen in der UVP mit an. Zusätzlich können z.B. Ausgleichsmaßnahmen für die Umweltverträglichkeit eines Projektes erforderlich sein.
Im Rahmen der UVP werden also die die strengst möglichen Maßstäbe für die Beurteilung der Auswirkungen eines Projektes auf Mensch und Natur angewendet.
Verschiebt sich die Errichtung durch die Umweltverträglichkeitsprüfung?
Nein. Wir gehen weiter davon aus, dass Ende 2026 die UVP-Genehmigung und alle privatrechtlichen Verträge vorliegen, sodass mit dem Bau begonnen werden kann. Die Fertigstellung der neuen Leitungsanlage ist im Jahr 2030 geplant.
Wann wird das Verfahren vermutlich durchgeführt und ist es möglich sich z.B. als betroffener Grundeigentümer zu beteiligen?
Umweltverträglichkeitsprüfung - Verfahrensablauf
Bis Ende 2024 ist geplant den Antrag und die Umweltverträglichkeitserklärung beim Amt der Tiroler Landesregierung zu stellen, damit Ende 2026 die UVP-Genehmigung und alle privatrechtlichen Verträge vorliegen.
Auf fachlicher Grundlage einer Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) werden im Rahmen des Verfahrens sämtliche Umweltauswirkungen des Vorhabens geprüft. Alle Unterlagen werden öffentlich aufgelegt. Die Öffentlichkeit umfasst dabei nicht nur die direkt vom Vorhaben betroffene Bevölkerung, sondern auch die Umweltanwaltschaft und die Umweltorganisationen, sind im Rahmen von Bürgerbeteiligungen und öffentlichen Erörterungen in die UVP integriert.
Wie kann mein Grundstück betroffen sein?
Ein Grundstück kann auf folgende Weise durch unsere Leitungen beansprucht werden:
Gibt es eine Entschädigung für landwirtschaftliche Nutzflächen (Wiesen)?
Wie die beanspruchten landwirtschaftlichen Flächen entschädigt werden ist in einem Grundsatzübereinkommen, das gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Tirol erarbeitet wurde, festgelegt. Es regelt die Berechnung der Entschädigung, welche den Grundeigentümern für die Beanspruchung Ihrer Grundstücke zu leisten ist. Die konkreten Bedingungen für Grundinanspruchnahmen, Entschädigung usw. werden im Rahmen eines Vertrages mit jedem Grundstückseigentümer einvernehmlich geregelt.
Die Art und das Ausmaß (Fläche) der Beanspruchung hat wesentlichen Einfluss auf die Festlegung der Entschädigung.
Gibt es eine Entschädigung für Waldfächen?
Handelt es sich bei der beanspruchten Fläche um einen Wald, so wird die Höhe der Entschädigungsleistung durch einen Sachverständigen bewertet. Die Bewertung erfolgt dabei nach anerkannten Methoden der Waldwertrechnung und berücksichtigt unter anderem, den dauernden Nutzungsentgang, Hiebsunreife, Nutzung zur Uhrzeit, Bewirtschaftungserschwernisse, Ertrags- und Bodenwertminderung, Randschäden.
Die Festlegung erforderlicher Fällungen erfolgt nach Aufnahme des Baumbestandes entsprechend den einschlägigen Normen und wird so ausgelegt, dass ein sicherer Betrieb der Leitungsanlage sichergestellt werden kann. In vielen Fällen wird der Wald so hoch überspannt, dass eine Schlägerung des Bestandes für den Bau und Betrieb der Leitung nicht erforderlich ist.
Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt die Wiederaufforstung im Trassenbereich entsprechend den behördlichen Auflagen.
Gibt es eine Entschädigung für Bau- und Gewerbegrund?
Die Entschädigung für die Beanspruchung von Flächen mit nicht landwirtschaftlicher Widmung wird individuell auf Basis der Umstände im Einzelfall allenfalls unter Einholung eines Gutachtens entschädigt.