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04.03.2024

Beginn Gutachtertätigkeiten für die UVE

In einem Umweltverträglichkeitsverfahren sollen sämtliche möglichen Auswirkungen des eingereichten Vorhabens auf die Umwelt im Vorhinein überprüft und bewertet werden.

Daher erstellen etliche Gutachter, noch vor der Verwirklichung, zu rund 20 Fachbeiträgen eine detaillierte Vorhabensbeschreibung – die sogenannte Umweltverträglichkeitserklärung.

Diese Fachbeiträge umfassen die Schutzgüter

  • Menschen
  • die biologische Vielfalt von Tieren, Pflanzen und deren Lebensräumen
  • Fläche und Boden
  • Wasser
  • Luft und Klima
  • Landschaft
  • Sach und Kulturgüter

und werden in Gutachten zu z.B. Verkehr, Forstwirtschaft, Wildökologie/Jagd, Luft/Klima, Geologie und Hydrologie bewertet.

Die Mehrheit der Gutachter wird im Laufe des Jahres regelmäßig im Vorhabensgebiet Beobachtungen, Kartierungen und andere Arbeiten durchführen. Daher werden die einzelnen Fachbereiche mit Start der Arbeiten in unserem Newsblog vorgestellt.

Bei Fragen zu den einzelnen Fachbeiträgen können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen.