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10.06.2022

Genehmigung rechtskräftig

Die per Bescheid am 20.4.2022 erteilte starkstromwegerechtliche Vorprüfungsgenehmigung hat mittlerweile Rechtskraft erlangt.

Das durchgeführte Ermittlungsverfahren und die Anhörung der Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften, besonders der abgegebenen Stellungnahmen der Sachverständigen hat ergeben, dass keine der geplanten Varianten den berührten öffentlichen Interessen, bei Einhaltung angeführten Bedingungen, widerspricht.

Allerdings trat innerhalb der zwei — als prinzipiell positiv beurteilten Varianten — klar zu Tage, dass aus dem Blickwinkel der öffentlichen Interessen, der Variante der Doppelfreileitung, insbesondere aus Sicht der Landesraumordnung und der örtlichen Raumplanung der Vorzug zu geben ist. Die Leitungsführung der neuen Leitung soll auf die Siedlungsentwicklung der nächsten Jahrzehnte Rücksicht nehmen.

Weiters wurde festgestellt, dass die Eingriffe in den Wald kleinstmöglich gehalten werden und die Bewirtschaftung im größtmöglichen Umfang sichergestellt bleiben soll.

Die weiteren Detailplanungen werden im gesamten Verlauf in enger Abstimmung mit den Grundeigentümern, Behörden und den Gemeinden erfolgen.

Voraussichtlich im Jahr 2023 soll das Projekt zur starkstromwegerechtlichen Bau- und Betriebsbewilligung eingereicht werden.