Die TINETZ-Tiroler Netze GmbH stellt die diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs entsprechend den elektrizitätswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem ausgearbeiteten Gleichbehandlungsprogramm sicher.
Gemäß § 43 (2) lit. e Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 wurde als Gleichbehandlungsbeauftragter der TINETZ-Tiroler Netze GmbH an die Landesregierung benannt: